„Lautsprecher auf Allmend nach 22 Uhr verboten“

Als Beitrag zur laufenden Diskussion rund um Freiluftpartys (Zürich ist gerade damit beschäftigt, zu integrieren und regulieren) möchten wir auf folgende nicht ganz ironiefreie Medienmitteilung des Justiz- und Sicherheitsdepartements hinweisen.

Lautsprecher auf Allmend nach 22 Uhr verboten

Wenn die Tage länger werden und die Temperaturen klettern, zieht es die Leute ins Freie. Sie sollen dabei Spass haben. Aber damit andere den Spass nicht verlieren, sind Spielregeln einzuhalten. Dazu gehört, dass stationäre und tragbare Lautsprecheranlagen auf der Allmend bewilligungspflichtig sind. Nach 22 Uhr ist die Benutzung von Lautsprecheranlagen grundsätzlich untersagt.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt erinnert an diese Regel, die sich auf Paragraph 32 des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes und auf die polizeilichen Vorschriften zur Lärmbekämpfung stützt. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Überweisung mit Strafantrag an die Staatsanwaltschaft – was Gebühren und eine Busse in der Höhe von mehreren hundert Franken zur Folge haben kann. Diese Regelung gilt fürs ganze Kantonsgebiet, also nicht nur am Rheinufer.

Im letzten Jahr musste die Polizei etwa verschiedentlich auch in den Langen Erlen eingreifen, wo es zu illegalen Parties inmitten der Grundwasserschutzzone kam. Für solche Veranstaltungen im Gebiet der Langen Erlen bewilligt die Kantonspolizei Basel-Stadt grundsätzlich keine Lautsprecher. Sie fährt in diesen Fällen denn auch konsequent einen repressiven Kurs und stellt die Anlagen über Nacht sicher. Die Besitzerinnen und Besitzer müssen sie am Folgetag auf der benannten Polizeiwache abholen.

Wir verweisen auf diesen Flyer von letztem Herbst.

Auf viele warme, wilde Sommernächte.

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