Repression gegen Hausbesetzende

via BaZ (leider gibt es keine andere Quelle):

Bedingte Geldstrafen für Schiessstand-Besetzer

Die Allschwilerweiher-Räumung führt zu Urteil gegen zwei Personen. Die beiden Besetzer haben sich damals bis zuletzt in der Liegenschaft verbarrikadiert und reagierten nicht auf die Aufforderungen der Polizei.

Rund einen Monat dauerte die Besetzung des ehemaligen Schiessstandes am Allschwilerweiher diesen Frühling. Am 14. Mai stand dann um 6 Uhr in der Früh plötzlich ein Grossaufgebot von der Polizei vor der Tür. Im Gebäude selber war zu diesem Zeitpunkt nur noch der harte Kern der Besetzer: eine heute 27-jährige Schweizerin und ein 22-jähriger Norddeutscher.

Die beiden wurden nun von der ­Baselbieter Staatsanwaltschaft wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs und Hinderung einer Amtshandlung mittels Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen von je 60 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 600 Franken verurteilt. Dazu kommen noch Verfahrenskosten von über 2000 Franken und eine Urteilsgebühr von 200 Franken. Momentan läuft noch die zehntägige Einsprachefrist. Die Urteile sind also noch nicht rechtskräftig.

Ultimatum verstreichen lassen

Die beiden waren bei der Räumung der Liegenschaft die zwei letzten von anfangs rund 50 Besetzern und Sympathisanten. Als einzige übernachteten die beiden durchgehend in der ehemaligen Abwartswohnung des Schiessstands. Sie hatten sich schon in den ersten Tagen der Besetzung häuslich eingerichtet und gleichzeitig auf das Ende vorbereitet. Über eine Stunde brauchten die Polizisten, bis sie in die mit Eisenträgern verbarrikadierte Wohnung vordringen konnten. Zuvor hatten die zwei Besetzer ein letztes Ultimatum verstreichen lassen. Mehrfach hatten die Liegenschaftsbesitzerin Immobilien Basel-Stadt angeboten, dass bei einem Rückzug ohne grössere Schäden der Strafantrag wegen Hausfriedensbruch zurückgezogen werde, stiess dabei aber immer auf taube Ohren.

Auch als die Polizei die Schraube anzog, konnten die Besetzer nicht zum Aufgeben bewegt werden. In einem ersten Schritt wurde Strom und Wasser abgedreht. Kurz darauf folgte ein Ultimatum der Polizei, in dem erstmals mit Räumung gedroht wurde. Dieses liessen die Besitzer aber verstreichen. Als die Polizei schliesslich eine Woche später auftauchte, waren die Besetzer von den widrigen Umständen und den langen Nachtwachen zermürbt.

Haus in Basel drei Monate besetzt

Unmittelbar nach der Räumung fuhren die Bagger auf und begannen mit dem Abriss. Innert Stunden blieb vom ehemaligen Schiessstand nur noch ein kleines Türmchen übrig. Mit dem Abschluss des Strafverfahrens ist das Thema Allschwilerweiher nun wohl bald abgeschlossen. Einzig eine Interpellation von SP-Landrat Ruedi Brassel, der die Räumung kritisierte, ist noch unbeantwortet. Dies dürfte aber in Bälde geschehen.

Der Strafbefehl gegen den Mann und die Frau ist jedoch noch aus einem weiteren Grund interessant. In den ­Wochen nach der Besetzung beim Allschwilerweiher folgten weitere in Basel und Umgebung. So wurde zwei Wochen nach der Räumung des Schiessstands eine Liegenschaft am Petersgraben fast drei Monate besetzt. Weitere Aktionen in Binningen und Riehen blieben meist bei kurzfristigen Versuchen.

Mit dem Strafbefehl ist nun klar, dass dabei zumindest teilweise die gleiche Gruppe beteiligt war. Denn der Mann und die Frau wurden auch wegen der Hausbesetzung in Riehen Anfang Juli mitverurteilt. Zusammen mit gut einem Dutzend Mitstreiter waren sie in ein älteres, leer stehendes Haus eingedrungen. Als die Polizei aufkreuzte, räumten die Besetzer das Haus freiwillig. Diese Aktion könnte noch ein Nachspiel haben. Im Gegensatz zu Immobilien Basel-Stadt fordert die Liegenschaftsbesitzerin im Fall Riehen über 15 000 Franken Schadenersatz und eine Genugtuung von 3000 Franken.

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